Warum ist das jetzt relevant?
Früherkennung ist kein „Nice-to-have“ mehr – sondern Gesetz
Sorgfalt nach Bauchgefühl reicht nicht mehr – gefragt ist ein dokumentiertes System.
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Häufige Fragen von Steuerberatern
Das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) bietet Unternehmen die Möglichkeit, frühzeitig auf Krisensituationen zu reagieren und präventive Restrukturierungen durchzuführen, ohne sofort ein Insolvenzverfahren einleiten zu müssen.
Steuerberater sind wichtige Partner im Restrukturierungsprozess. Sie helfen dabei, finanzielle Engpässe zu identifizieren, Frühwarnsysteme zu etablieren und Ihre Mandanten in Zusammenarbeit mit Anwälten und Restrukturierungsexperten durch die Krise zu führen.
Steuerberater können in Restrukturierungsprozessen haftungsrechtlich belangt werden, wenn sie Mandanten nicht korrekt oder ausreichend beraten.
Es ist daher wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen des StaRUG genau zu kennen und sich gegebenenfalls rechtlich abzusichern.
Frühzeitige Risikobewertung und die Implementierung von Frühwarnsystemen sind essenziell. Sie sollten Ihre Mandanten rechtzeitig auf mögliche finanzielle Risiken hinweisen und die entsprechenden Maßnahmen zur Restrukturierung frühzeitig einleiten, um die Chancen auf eine erfolgreiche Stabilisierung zu erhöhen.
Neben Steuerberatern spielen auch Rechtsanwälte und Restrukturierungsexperten eine zentrale Rolle.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen diesen Fachleuten ist entscheidend für den Erfolg des Restrukturierungsprozesses.